KFW Baubegleitung

Erweitert 1.1.12 auf max. Zuschuss von 4.000 €!

Sie können in den Genuss einer Sonderförderung in Höhe von bis zu 4.000 € kommen!
Diese Möglichkeit besteht im Rahmen einer von einem Sachverständigen begleiteten Sanierung Ihres Gebäudes. Die Fördervoraussetzungen sind erfüllt sobald Sie eine Maßnahme in der Sanierung
vornehmen.

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Gutachen: Stark erwärmter Verstärker vor einer Wandaussparung.


Wer kann die Baubegleitung in Anspruche nehmen?
• Jeder der mindestens eine Maßnahme an seinem Sanierungsvorhaben einbindet welche die Richtlinien der KFW erfüllt.
• Fenstertausch
• Dämmung der Außenwände,Dach,Decken etc.
• Austausch der Heizung
• Überarbeitung der Heizungsregelung

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KFW-Bank.
Gerne gebe ich Ihnen Auskunft über die bestehenden Möglichkeiten
individuell für Ihr Sanierungsvorhaben.


Bauleitung
Aufgrund meiner Bauvorlageberechtigung kann für komplette Umbauten die Bauleitung im Sinne der Hessischen Bauordnung nach §49 und §51 übernommen werden.