FAQ – Fragen und Antworten

Wo liegt der Unterschied in der Energieberatung

Eine BAFA Energieberatung unterliegt immer den Anforderungen der gültigen BAFA-Richtlinien (abrufbar unter www.bafa.de).
Die Gutachtenerstellung, der Gutachtenaufbau ist genau definiert und einzuhalten da ansonsten die beantragte Förderung entfällt.
Energieberatung ist nicht gleich Energieberatung ………!!!!!


Wie erfolgt die Zuschussbeantragung?

Durch mich als anerkannter BAFA Energieberater.


Können andere freie Energieberater auch einen Zuschuss beantragen?

Nein, nur Energieberater welche in der BAFA Liste stehen sind antragsberechtigt.


Wie erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?

Direkt an mich durch das BAFA nach Übergabe des Gutachtens.


Wo sehe ich den berücksichtigten Zuschuss?

In der Rechnung, welche auch an das BAFA geht, muß der Zuschuss ausgewiesen sein.


Wie oft kann der Energieberater meinen Zuschuss beantragen?

Innerhalb von 8 Jahren einmalig oder beim Besitzerwechsel der Immobilie.


Wo liegt der Unterschied des BAFA Energieberaters?

Der BAFA Berater muß seine Unabhängigkeit nachweisen und neutrale Gutachten erstellen.


Wer überprüft die Gutachtenqualität?

Das BAFA!!! Alle Gutachten müssen an das BAFA zur Prüfung geschickt werden.
Die BAFA-Gutachten unterliegen den strengen Richtlinien, nach welchen sämtlichen Gutachten welche über das BAFA-Programm laufen und gefördert werden, ausgeführt werden müssen.


Wie umfangreich ist die Gutachtenerstellung?

Zum Vergleich: früher (2005) hatte ein Gutachten ca. 20-25 Seiten. Heute hat es mind. 60Seiten. Das Ergebnis ist jedoch gleich, früher konnte der Beratungsempfänger sich schnell ein Bild über sein Sanierungsobjekt machen. Heute müssen in den Gutachten viele rechtliche Grundlagen erfasst werden, also es gibt genügend Lesestoff und Informationen welche Sie sonst ganz sicher nicht offeriert bekommen. Deshalb immer BAFA Gutachter vorziehen, auch wenns vielleicht etwas teurer ist. Es zahlt sich aber aus.


Wie lange sind Sie schon BAFA Berater?

Seit 2005, ich war bis 2009 der einzige BAFA Berater im Kreis Lauterbach.
Seit 2012 bin ich der einzige Energieberater in der BAFA-Liste in Lauterbach.


Sind Sie auch in der Deutschen Energieargentur (DENA) gelistet?

Ja, auch seit 2005.


Können Sie auch Fachwerkkonstruktionen bewerten und energetisch sanieren?

Ja, ich kenne mich mit der Bauphysik solcher Konstruktionen bestens aus, und habe bereits genug Fachwerkhäuser saniert und entsprechend berechnet. Grundlage bildet hier mein fundiertes Fachwissen aus dem Holzbau, welches auch durch verschiedene Sachverständigenzertifikate untermauert wird (ist u. a. eines meiner Spezialgebiete).


Können Sie Sanierungskonzepte für Fertighäuser erstellen?

Auch hier schöpfe ich aus einem Wissenspool von weit über hundert gebauten Holzhäusern und Aufstockungen in Holzbauweise in allen erdenklichen Baukonstruktionen. Ich habe schon mehrere Fertighäuser der ersten Generation (70er) untersucht und saniert. Mit den verbauten Materialien der Bauphysik und dem statischen System bin ich bestens vertraut. Außerdem verfüge ich über eine Zertifizierung als Sachverständiger im Holzbau und bin in diesem Bereich sehr aktiv.


Wieviele Energieberatungen führen Sie jährlich durch?

Das ist sehr unterschiedlich, ich hatte Jahre da waren es 10-12, und ich hatte schon Jahre da, waren es über 30.


Warum sollte ich gerade Sie als Energieberater auswählen?

Energieberater ist noch kein geschützter Begriff, deshalb kann sich z.B. der Berater im Baustoffmarkt auch Energiefachberater nennen. Die richtige Energieberatung birgt jedoch enorme Risiken für denjenigen, welcher als Energieberater für den Kunden tätig ist. Personen welche nicht 100%ig sicher in der Bauphysik und in der Baukonstruktion der zu bewertenden Immobilien sind, fördern das Risiko von Bauschäden welche durch falsche Sanierungskonzepte aus Unwissenheit entstehen können. In der Praxis kann man sich nicht auf alle in Computer-Rechenprogrammen funktionierenden Baukonstruktionen verlassen!

Oft sind die vorgefundenen und verbauten Materialien, in den von den Beratern zu bewertenden alten Bestands-Konstruktionen, in den Rechenprogrammen nicht aufgeführt. Falsche Materialansätze und falsche Materialeigenschaften welche dann in Rechenprogramme eingegeben werden funtionieren zwar auf dem Papier, aber leider nicht in der Praxis.

Überdurchschnittliches Fachwissen von Materialien und Materialverhalten, Tragkonstruktionen und Schichtaufbauten der verschiedensten Gebäude-Baujahre in unseren Breitengraden bilden die Basis für eine erfolgreiche Energieberatung und Gebäudesanierung.
Dieses Wissen kann man nicht in einem 8-wöchigen Lehrgang ergattern. Somit muß eigentlich jedem ziemlich klar sein, dass die Mehrheit guter Energieberater eigentlich nur aus einem mit dem Bauhauptgewerbe eng verwurzelten Gewerk kommen kann.
Deshalb vertrete ich immer noch die Meinung, ein Energieberater sollte auch über eine Bauvorlageberechtigung nach der Hessischen Bauordnung verfügen. Kann eine Bauvorlageberechtigung nachgewiesen werden, dann ist auch das Basiswissen der Baukonstruktion vorhanden.

Die Beurteilung und richtige Kombination von alten Baustoffen, welche in der Konstruktion verbleiben, und nun mit neuen Hightechbaustoffen ergänzt werden, erfordern absolute Sicherheit des Planers. Schließlich möchte der Investor eine mangelfreie Konstruktion nach heutigem Stand der Technik.
Da meine berufliche Tätigkeit bereits seit 27 Jahren mit dem Bauhauptgewerbe zu tun hat, kann ich auf lange Jahre praktische Erfahrung zurückgreifen. Ob als Auzbi, Geselle, Polier, Meister, Dozent, Sachverständiger, Bauleiter, Fachplaner oder Energieberater, immer konnte ich mein Wissen etwas weiter vertiefen.
Dieses stelle ich Ihnen heute gerne zur Verfügung und blicke auf genügend Referenzen zurück. Gerne würde ich auch Sie in meine Referenzliste aufnehmen dürfen.


Welchen Vorteil sehen Sie gerade für mich in Ihrer Beratungstätigkeit?

Generell stehen für mich immer die Wirtschaftlichkeit, die Ausführungsmöglichkeit (Machbarkeit) und die Dauerhaftigkeit einer Maßnahme an erster Stelle. Mit anderen Worten, eine Beratung erfolgt immer auf den Punkt genau, also individuell auf das Gebäude und den Nutzer abgestimmt.
Gebäude und dessen Bewohner sind immer im Einklang zu sehen. Wohnen gehört zum Leben genau so wie Essen und Trinken. Oft werden Sanierungsmaßnahmen nur an berechneten Zahlen festgemacht und damit gerechtfertigt.
Was will der Nutzer? Natürlich Geld sparen,was sonst! Richtig! Soll er natürlich auch, aber oft ist dies leider nicht immer ganz richtig! In erster Linie sollte die zukünftig verbesserte Lebensqualität und Behaglichkeit der Wohnräume im Vordergrund stehen. Zum Teil können bereits kleinste Veränderungen sehr große Erfolge mit sich bringen. Es muss nicht immer gleich das Komplettpaket sein.
Auch hier gilt der Grundsatz „oft ist weniger mehr“, und das fängt bei der Regelung am Heizkessel an und endet am Firstziegel.

Da ich über eine Bauvorlageberechtigung nach der Hessischen Bauordnung verfüge, besteht für Sie die Möglichkeit eine komplette Umbaumaßnahme oder Erweiterung als Bauleiter im Sinne der Hessischen Bauordnung durchführen zu können. Sie brauchen somit also keinen Architekten!
Sobald sie einen Anbau, Umbau oder statische Veränderung durchführen, wofür Sie eine Baugenehmigung benötigen muss ein Bauleiter bestellt werden.
Eine Baugenehmigung brauchen Sie z.B schon bei einer Dachumdeckung mit Aufsparrendachdämmung oder einer einfachen Dachgaube, sowie bei Fenstererweiterungen wo z.B. der Sturz ausgetauscht werden muss.


Was sollte bei einer energetischen Sanierung noch bedacht werden?

Der Energieberater sollte über eine Haftpflichtversicherung verfügen, damit Sie im Falle eines Bauschadens, welcher aufgrund einer Fehlplanung entstanden ist, nicht auf den zusätzlichen Kosten sitzen bleiben.


Wie kann denn bei Wärmedämmarbeiten ein Bauschaden entstehen?

In den letzten drei Jahren hatte ich duchschnittlich jeden Winter mindestens 4-6 Bauschäden zu begutachten. Von Feuchte- und Schimmelschäden aller Art, bis hin zum herabgefallenen Wärmedämmverbundsystem war alles vertreten.


Die BAFA Liste soll doch demnächst abgeschafft werden!

Das stimmt, leider!! Ich bin bereits in der neuen Energieeffizienz-Expertenliste der dena als Sachverständiger eingetragen. Als erster Energieberater im ganzen Vogelsbergkreis. Diese neue Liste ist nur für unabhängige Energieberater und zukünftig an die KFW Richtlinien geknüpft.

http://www.energie-effizienz-experten.de


Ich möchte keine Energieberatung sondern nur eine KFW Sachverständigenbescheinigung für eine Einzelmaßnahme von Ihnen, wie gehen Sie hier vor?

Ich vereinbare einen Ortstermin mit Ihnen und verschaffe mir hierbei einen kurzen Überblick über die bei Ihnen vorhandene energetische Gesamtsituation des Gebäudes. Ist die von Ihnen geplante Sanierungsmaßnahme wirtschaftlich und auch aus bauphysikalischer Sicht zu vertreten, steht der KFW-Bescheinigung nichts mehr im Wege.
Sollte sich herausstellen das die geplante Maßnahme irgendwelche Risiken für die verbleibende Gesamtbausubstanz birgt, können hier kurzfristig weitere gutachterliche Untersuchungen durchgeführt werden.
Da jedes Gebäude individuell in seiner Art der Baukonstruktion und  Materialbeschaffenheit ist, können KFW-Anträge nicht nur telefonisch bearbeitet werden. Ein Ortsbegehung ist die Voraussetzung für die KFW Bescheinigung und dient zur Sicherheit Ihres Sanierungsvorhabens.
Nach erfolgter Besichtigung bekommen Sie den KFW Antrag von mir ausgefüllt per Post zugeschickt.